Apple passt Gebührenmodell dem europäischen DMA an - das ändert sich für App-Entwickler

Geschrieben von Daniel Würstl

Der iPhone-Konzern passt sein Geschäftsmodell in Europa erneut an und verbessert die Bedingungen für App-Entwickler. Gebühren werden verändert, alternative Vertriebswege sollen günstiger und einfacher werden, und auch bei Zahlungen außerhalb von Apples eigener Infrastruktur gibt es mehr Spielraum.

Der Grund für diese plötzliche Begeisterung für Offenheit dürfte allerdings weniger eine philosophische Neuausrichtung in Cupertino sein.

Wir beleuchten für euch, warum Apple nun nachgibt, was das konkret für App Entwickler bedeutet und ob wir damit rechnen dürfen, dass der DMA auch künftig weiterhin für alle gilt.

Das Wichtigste Zusammengefasst: Was ändert sich für App-Entwickler konkret?

  • Die bisherige 30-Prozent-Provision wird deutlich komplizierter – und teilweise niedriger. Unter den klassischen App-Store-Bedingungen verlangte Apple bislang grundsätzlich 30 Prozent auf digitale Verkäufe; für Teilnehmer am Small Business Program und bestimmte Abonnements galten 15 Prozent. Unter den neuen EU-Regeln fällt die bisherige pauschale Struktur weg. Je nachdem, welche Apple-Dienste ein Entwickler nutzt, entstehen künftig unterschiedliche Gebühren. Für die umfangreicheren Store Services sind 13 Prozent vorgesehen, für Teilnehmer am Small Business Program 10 Prozent. Dazu können weitere Gebühren kommen.
  • Wer externe Zahlungen anbietet, zahlt nicht mehr automatisch 30 Prozent – aber Apple kassiert weiterhin mit. Bei extern beworbenen Zahlungswegen können eine Initial Acquisition Fee von 2 Prozent sowie eine Store Services Fee von 5 oder 13 Prozent anfallen. Zusätzlich kommt eine Core Technology Commission von 5 Prozent auf entsprechende digitale Umsätze hinzu. Im ungünstigeren Fall können damit insgesamt rund 20 Prozent bei Apple landen – immer noch weniger als die früheren 30 Prozent, aber eben auch weit entfernt von „Apple bekommt nichts mehr“. Für Small-Business-Teilnehmer kann die Store Services Fee auf 10 Prozent reduziert sein.
  • Die gefürchtete Installationsgebühr ist verschwunden. Die bisherige Core Technology Fee von 0,50 Euro pro erster jährlicher Installation oberhalb von einer Million Installationen wird durch die Core Technology Commission ersetzt. Damit ist die Abrechnung nicht mehr davon abhängig, wie viele Installationen eine App erreicht, sondern bei den entsprechenden Modellen vom Umsatz mit digitalen Gütern und Dienstleistungen. Das ist insbesondere für Entwickler wichtig, deren App plötzlich viral geht: Eine Million zusätzliche Nutzer bedeutet nicht mehr automatisch eine Rechnung in Millionenhöhe allein aufgrund der Installationen.
  • Und was ist mit der Umsatzgrenze? Hier wird es etwas kompliziert. Die frühere dreijährige „On-Ramp“-Regelung der alternativen EU-Geschäftsbedingungen sah für kleine Entwickler mit weniger als 10 Millionen Euro weltweitem Geschäftsumsatz eine Befreiung von der Core Technology Fee vor. Dafür musste der Umsatz jährlich gegenüber Apple erklärt werden – und zwar rechtzeitig, bevor eine App die Grenze von einer Million First Annual Installs überschritt. Diese Regelung bezog sich jedoch auf die inzwischen abgelöste Core Technology Fee.
  • Für Entwickler bedeutet das deshalb vor allem: Die Entscheidung „App Store oder Alternative“ wird zur Rechenaufgabe. Wer ausschließlich den normalen App Store nutzt und Apples In-App-Payment verwendet, kann weiterhin unter den entsprechenden App-Store-Konditionen arbeiten. Wer dagegen externe Zahlungen, alternative App-Marktplätze oder Web-Vertrieb nutzen möchte, muss die neuen Gebührenbestandteile und die damit verbundenen technischen Anforderungen berücksichtigen. Apple hat damit zwar mehr Wettbewerb zugelassen – aber keineswegs darauf verzichtet, an der Wertschöpfung beteiligt zu werden.

Für einen kleinen Entwickler ist die wichtigste Nachricht daher vermutlich weniger „Apple senkt seine Provision“, sondern: Du hast inzwischen mehrere Geschäftsmodelle zur Auswahl – und solltest tatsächlich einmal nachrechnen, welches davon für deine App günstiger ist.

Die Änderungen stehen im Zusammenhang mit dem Digital Markets Act, kurz DMA. Die EU will damit verhindern, dass große Plattformbetreiber ihre Stellung als Torwächter dazu nutzen, die Regeln des digitalen Marktes praktisch selbst zu schreiben. Apple gehört dabei zu den Unternehmen, bei denen diese Diskussion besonders konkret wird.

Praktische Umsetzung und Hürden alternativer Zahlungsverfahren in Apples App Store und Google Play

Für Entwickler ist die wichtigste Erkenntnis: Alternative Zahlungsverfahren sind inzwischen sowohl bei Apple als auch bei Google möglich – und zwar nicht mehr ausschließlich für Nutzer in der EU. Allerdings unterscheiden sich die Regeln je nach Plattform, Land und gewähltem Abrechnungsmodell.

Bei Apple können Entwickler im EU-Raum alternative Zahlungen beziehungsweise externe Kaufmöglichkeiten anbieten. Auch in den USA sind externe Kaufmöglichkeiten inzwischen zulässig. In der Praxis müssen Entwickler jedoch die jeweiligen Apple-Vorgaben erfüllen und je nach Modell entsprechende Entitlements und technische Integrationen verwenden. Außerdem beteiligt sich Apple weiterhin über verschiedene Gebührenmodelle am Umsatz.

Bei Google Play sind alternative Abrechnungssysteme ebenfalls sowohl im Europäischen Wirtschaftsraum als auch in den USA möglich. Ein Entwickler kann beispielsweise PayPal oder einen anderen Zahlungsdienst integrieren. Allerdings muss er sich für das jeweilige Programm registrieren, die vorgeschriebenen APIs und technischen Vorgaben einhalten und die entsprechenden Transaktionen an Google melden.

Eine App muss deshalb nicht zwingend zwei völlig unterschiedliche Bezahlwelten für EU- und US-Nutzer implementieren. Ein Entwickler kann grundsätzlich überall einen alternativen Zahlungsdienst anbieten, muss dabei aber die jeweiligen regionalen Vorgaben der Plattform berücksichtigen. Gerade bei Gebühren, Registrierung, Reporting und technischen Anforderungen bleibt die Umsetzung deshalb deutlich komplizierter als ein simples „PayPal statt In-App-Kauf“.

Für Entwickler bedeutet das: Die technische Integration eines externen Zahlungsdienstes ist meist nicht das größte Problem. Die eigentliche Herausforderung liegt zunehmend darin, für jede Plattform und Region das richtige Gebühren- und Compliance-Modell auszuwählen - und dann auch noch alle Anträge, Formulare und Genehmigungen vom Store Betreiber zu erhalten, um damit nicht doch wieder im Review-Prozess "rejected" zu werden.

Bleibt das jetzt so – oder kommt noch Druck aus Washington?

Eine interessante Frage bleibt allerdings: Wie dauerhaft ist diese neue europäische App-Store-Welt eigentlich?

Denn während Apple und die EU gerade versuchen, den Streit über die konkreten Regeln zu entschärfen, wächst gleichzeitig der politische Druck aus den USA. Eine Gruppe von 25 republikanischen Abgeordneten hat die US-Regierung erst im Juli 2026 aufgefordert, härter gegen den europäischen Digital Markets Act vorzugehen. Im Raum stehen unter anderem handelspolitische Untersuchungen und mögliche Gegenmaßnahmen. Der Vorwurf: Der DMA benachteilige amerikanische Unternehmen und sei letztlich eine Form regulatorischer Diskriminierung.

Das ist durchaus mehr als gewöhnliches Lobbying. Die aktuelle US-Regierung verknüpft Handels- und Digitalpolitik zunehmend miteinander. Damit könnte aus einem Streit über App-Store-Gebühren irgendwann ein Teil eines größeren transatlantischen Handelskonflikts werden.

Heißt das, dass Apple in Europa irgendwann wieder Sonderregeln bekommt?

Aktuell spricht wenig dafür.

Die Europäische Kommission hat ausdrücklich erklärt, dass sie den DMA weder wegen handelspolitischen Drucks aussetzen noch seine Durchsetzung aufweichen will. Bei den Verhandlungen mit den USA sei die digitale Regulierung eine „rote Linie“ gewesen. Europa behalte sich ausdrücklich das Recht vor, seine eigenen Regeln festzulegen.

Auch die bisherige Praxis spricht eher gegen eine generelle Ausnahme. Die EU hat Apple bereits in einzelnen Fällen entgegengekommen, wenn sich bei genauer Prüfung herausstellte, dass ein Dienst tatsächlich nicht die Voraussetzungen für eine Gatekeeper-Einstufung erfüllt. Apple Maps und Apple Ads wurden beispielsweise 2026 nach einer entsprechenden Prüfung aus dem DMA-Regime herausgenommen. Das geschah allerdings aufgrund konkreter Marktbedingungen – nicht aufgrund politischen Drucks aus Washington.

Genau hier dürfte auch die entscheidende Grenze liegen: Ausnahmen sind möglich, aber sie müssen sich aus dem Gesetz und den tatsächlichen Marktverhältnissen begründen lassen. Eine Sonderbehandlung nach dem Motto „Apple ist amerikanisch, deshalb gelten diese Regeln hier nicht“ wäre politisch und rechtlich eine ganz andere Nummer.

Und trotzdem sollte man den amerikanischen Druck nicht unterschätzen. Wenn Washington tatsächlich mit Zöllen, Handelsuntersuchungen oder anderen wirtschaftlichen Maßnahmen droht, könnte die EU irgendwann vor einem unangenehmen Zielkonflikt stehen: Wie weit hält man an der eigenen digitalen Regulierung fest, wenn gleichzeitig andere Teile der europäischen Wirtschaft unter einem Handelskonflikt leiden?

Für App-Entwickler heißt das deshalb: Die Richtung ist derzeit ziemlich klar, die langfristige politische Entwicklung aber keineswegs in Stein gemeißelt.

Wer seine App heute für den europäischen Markt entwickelt, sollte jedenfalls nicht darauf wetten, dass Apple in ein paar Monaten wieder zum alten App-Store-Modell zurückkehren darf. Der DMA wird von der EU nicht als vorübergehendes Experiment betrachtet, sondern als dauerhaftes Wettbewerbsinstrument. Die erste reguläre Überprüfung des Gesetzes ist zwar bereits erfolgt und Änderungen sind grundsätzlich möglich – sie sollen aber anhand der Wirkung des Gesetzes und nach einer entsprechenden Prüfung erfolgen.

Oder anders gesagt: Washington kann Druck machen. Aber ob daraus eine europäische Ausnahme für Apple wird, ist derzeit eher eine politische Wette als eine absehbare Entwicklung.




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