App Entwicklung Vertrag - Vertragsgestaltung für die App Programmierung

05.09.2021
Wenn eine App in Auftrag gegeben wird, muss eine gute vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen App-Entwickler und Auftraggeber geschaffen werden. Hierbei ist es wichtig, neben den juristischen Standardproblemen der Softwareerstellung auch die Besonderheiten der App-Entwicklung ausreichend zu berücksichtigen.



Es sollten unbedingt folgende Punkte Beachtung finden:

  • Hauptleistungspflichten
  • Rechte am Code
  • Haftungsfragen
  • In-App-Sales
  • Updatefragen
  • App-Store-Anmeldung

 

Die Hauptleistungspflichten im Entwicklungsvertrag

Zunächst sollte bei den Hauptleistungspflichten vertraglich genau definiert werden, was der App-Entwickler tatsächlich schuldet, sprich was die App "können" muss. Hierzu zählen nicht nur der Quellcode, sondern auch das Design und die Bedienungsfreundlichkeit. Je genauer die vertragliche Ausgestaltung, desto eher lassen sich rechtliche Streitigkeiten im Zweifelsfall wieder beseitigen. Musterverträge zur Softwareerstellung, die teilweise kostenlos im Internet zu finden sind, müssen mit Vorsicht genossen werden, da sie nicht auf den jeweiligen Einzelfall passen. Speziell bei Apps sollte vertraglich einerseits geklärt werden, auf welchen mobilen Betriebssystemen sie fehlerfrei laufen sollen und unter welchen dieser Versionen, und andererseits auf welchen mobilen Endgeräten (zumindest die bekannten Smartphones und Tablets).

Rechte am Code

Grundsätzlich ist der Entwickler, der den Code schreibt, der Urheber und damit Eigentümer der Software. Aus diesem Eigentumsrecht können sich für den Auftraggeber dauerhafte Pflichten in Form der Zahlung eines Nutzungs- oder Verwertungsrechtes ergeben, wenn diese nicht im Entwicklungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Aus Sicht des Auftraggebers ist es daher immer günstig, im Vertag ein unbedingtes räumliches und zeitliches Nutzungsrecht am Code zu vereinbaren.

Haftungsfragen

Bei der App-Entwicklung greifen nahezu alle Rechtsgebiete, die mit mobile applications in Verbindung gebracht werden können. Beispielsweise kann eine App gegen geltendes Marken- und Urheberrecht verstoßen, wenn fremde Inhalte übernommen oder geschützte Kennzeichenrechte verletzt werden. Aber auch datenschutzrechtliche Problematiken können zu Haftungsfällen führen. Denkbar sind auch Fälle, in denen die mangelhafte Umsetzung einer App zu einem tatsächlich eingetretenen Schaden führt, beispielsweise wenn ein Softwarefehler zu Bestellverzögerungen im Onlineshop führt oder ähnliches. Ein echtes Horrorszenario stellt der Fall dar, dass ein Endverbraucher aufgrund einer fehlerhaften App für ihn wichtige Daten und Dateien auf seinem mobilen Endgerät verliert. Im Regelfall haftet nämlich nicht der App-Entwickler dem Endverbraucher gegenüber, sondern der App-Anbieter (meistens der Auftraggeber). Dieser wiederum kann sich jedoch durch vertragliche Haftungsregelungen an den App-Entwickler halten. Insoweit ist es wichtig, die Haftung gründlich vertraglich festzulegen, um sich nicht auf gesetzliche Vorschriften verlassen zu müssen.


Heutzutage erwirtschaften App-Anbieter nicht nur durch den Verkauf einer App oder durch Werbung darin ihre Erträge, sondern auch durch die Möglichkeit von In-App-Verkäufen. Hierbei sollte vertraglich festgelegt werden, welche Zahlungsmöglichkeiten es für die App-Nutzer geben soll, inwieweit datenschutzrechtliche Erwägungen eine Rolle spielen und ob auch ein effektiver Jugendschutz realisierbar ist. Insbesondere die modernen Zahlungsmöglichkeiten wie etwa PayPal sollten Berücksichtigung finden. Haftungsfragen in diesem Bereich können sich dann stellen, wenn aufgrund von Fehlern in der App-Gestaltung die In-App-Sales von den Nutzern der App in größerem Umfang reklamiert werden.


Die App-Entwicklung muss die jeweiligen Updates der mobilen Betriebssysteme berücksichtigen, um aktuell zu bleiben. Je umfangreicher ein solches Update ausfällt, desto eher ist die einmal in Auftrag gegebene App nicht mehr mit den neuen mobilen Endgeräten kompatibel. Insofern muss jeder Auftraggeber vertraglich unbedingt festhalten, wie darauf zu reagieren ist. Beispielsweise lassen sich Klauseln in die Verträge einfügen, die ein regelmäßiges Anpassen an die kommenden Updates vorsehen. Oder aber diese Anpassungen werden jeweils immer neu in Auftrag gegeben, wenn diese tatsächlich anstehen.


Eine erfolgreiche App muss nicht nur den jeweiligen Zeitgeist treffen, sondern auch die Anforderungen der Anmeldung in den einschlägigen App-Stores erfüllen. Diese haben nämlich teils sehr strenge Regelungen, da die großen Anbieter wie Google und Apple viel Wert darauf legen, nur qualitativ hochwertige Apps an ihre Kunden zu vertreiben. Dieser Umstand sollte vertraglich festgehalten werden: Der App-Entwickler muss sicherstellen, dass die in Auftrag gegebene App auch mit den Anforderungen der Store-Anbieter konform ist.




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